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Channel: Darlehen – Bella & Ratzka Rechtsanwälte
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Gebühren für Bauspardarlehen rechtswidrig! Fordern Sie jetzt Ihr Geld zurück!

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Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Extra-Gebühren für Bauspardarlehen, wie sie in der Vergangenheit die meisten Bausparkassen forderten, rechtswidrig sind. Eine Gegenleistung der Bausparkasse für diese Gebühren sei nicht vorhanden. Diese Gebühren decken allein den Verwaltungsaufwand. Eine Abwälzung auf die Kunden ist nicht zulässig (XI ZR 552/15).

Diese Entscheidung betrifft nur die extra geforderten Darlehensgebühren. Die reinen Abschlussgebühren sind nach einer älteren Entscheidung des BGH rechtmäßig.

Aus diesem Grunde sollten gegenwärtig Bausparverträge auf darin enthaltene rechtswidrige Gebühren geprüft werden. Dabei gilt es, die Verjährungsfristen im Blick zu behalten. Aufgrund der regelmäßigen Verjährungsfrist von 3 Jahren, sind Rückzahlungsansprüche, die Gebühren aus dem Jahr 2012 oder älter betreffen, verjährt. Ansprüche wegen Gebühren aus dem Jahr 2013 verjähren zum Ende diesen Jahres.

Eile ist daher geboten. Wenn Sie der Auffassung sind, dass Sie Gebühren zu Unrecht gezahlt haben, sollten sie diese schnellstmöglich zurückfordern. Soweit es um Gebühren aus dem Jahr 2013 geht, muss jedoch bis Ende dieses Jahres ein gerichtliches Verfahren in Gang gebracht werden. Mindestens müsste daher Mahnbescheid gegen die jeweilige Bausparkasse beantragt werden.

Fordern Sie daher schnell Ihr Geld zurück. Setzen Sie eine kurze Zahlungsfrist. Wenn nötig, helfen wir Ihnen selbstverständlich gerne!

Wir prüfen für Sie Ihre Bausparverträge auf unzulässige Gebühren und fordern diese in Ihrem Auftrag zurück. Rufen Sie uns an!

 


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